Wo Hühner sich wohlfühlen

Auf der „Alten Wiese“ und unseren Hofstellen in der Nachbarschaft praktizieren wir ausschließlich vom Verein für kontrollierte alternative Haltungsformen (KAT E.V.) zertifizierte Haltungsformen. Unsere Ställe, Gehege, Freilaufflächen, Wiesen, unser Futter und unsere Packstation entsprechen den strengen KAT-Auflagen für die Bodenhaltung, Freilandhaltung und Biohaltung und werden regelmäßig überprüft und zertifiziert.

1 | 6Bio Hof in Bad Iburg

2 | 6Auslauföffnungen vom Stall in den Kaltscharrraum als auch in Freigelände sind gleichmäßig verteilt, sodass die Hühner jederzeit den Stall verlassen können.

3 | 6Die Freilandfläche ist bewachsen und bietet Schutz und Unterschlupf durch Buschwerk oder Hecken.

4 | 6Die Freilandfläche ist bewachsen und bietet Schutz und Unterschlupf durch Buschwerk oder Hecken.

5 | 6Freilandstall in Melle

6 | 6Honerkamps Mobilstall für Bio-Legehennen

Kontrollierte Qualität durch unabhängiges Prüfinstitut KAT

KAT - Verein für kontrollierte Tierhaltungsformen e. V. ist die wichtigste Kontrollinstanz bei der Prüfung von Eiern aus alternativen Hennenhaltungssystemen in Deutschland und den EU-Ländern. Ziel ist eine Kontrolle und Überwachung von Eiern aus Boden- und Freilandhaltung und aus ökologischer Erzeugung. Für den Verbraucher bedeutet dies ein hohes Maß an Sicherheit in Bezug auf die Herkunft der von KAT geprüften Eier.

Haltungsformen auf der „Alten Wiese“

KAT-geprüfte Bodenhaltung

Die Tiere können jederzeit den gesamten Stallraum nutzen; mindestens 1/3 der Stallgrundfläche steht als Scharrraum zur Verfügung. Der Stall muss mit entsprechenden Tränke- und Futtereinrichtungen, Nestern, Sitzstangen und Einstreu ausgestattet sein.

Besatzdichte
Die Besatzdichte beträgt max. 9 Hennen/m2 Nutzfläche. Es dürfen maximal 6.000 Hennen pro Stalleinheit gehalten werden.

Einstreumaterial
Sand, Stroh oder andere natürliche Materialien.  

Sitzstangen 
Die Gesamtfläche der Sitzstangen muss so bemessen sein, dass alle Tiere gleichzeitig darauf sitzen können. Mindestens 15 cm Sitzstangen-länge/Tier sind vorgeschrieben. Die Sitzstangen müssen so geformt sein, dass Verletzungen an den Fußballen und Krallen nicht auftreten.

Nester, Nestboden, Nesteinstreu
Die Nester müssen den Tieren täglich uneingeschränkt zur Eiablage zur Verfügung stehen. Es sind Nestsysteme zu wählen, die keine für die Batteriehaltung typischen Abrollspuren hinterlassen. Der Nestboden muss aus verformbarem Material mit einer Mindesthöhe von 0,5 cm bestehen.  

Verwendung finden können Einzelnester (1 Nest/7 Hennen) oder Familiennester (120 Hennen/m2 Nestfläche); die Gruppennesttiefe beträgt mindestens 40 cm.  

Beleuchtung
Der Einfall von natürlichem Tageslicht muss gewährleistet sein.

 

KAT-geprüfte Freilandhaltung

Es gelten die Kriterien der Bodenhaltung, zusätzlich wird den Tieren in der Freilandhaltung tagsüber auch ein Freilandauslauf geboten.

Auslauf
Der Freilandauslauf und die Stallöffnungen sind so anzulegen, dass eine Nutzung durch die Tiere gefördert und sichergestellt wird; er muss in unmittelbarer Umgebung des Stalles gelegen sein und für die Hennen tagsüber uneingeschränkt zugänglich und direkt erreichbar sein.  

Die Freilandfläche muss bewachsen sein und über die gesamte Fläche gleichmäßig verteilt z.B. Buschwerk, Hecken, Mais u.ä. als Schutz- und Unterschlupfmöglichkeiten für die Tiere aufweisen.

Kaltscharrraum (Kaltauslauf) obligatorisch
In der KAT-Freilandhaltung ist der Anbau eines Kaltscharrraumes an den Stall obligatorisch. Dieser helle und luftige Kaltauslauf kann als Vorstufe zur Freilandfläche betrachtet werden, so dass den Tieren z. B. auch bei gesetzlicherseits verordnetem Aufstallungsgebot ein Aufenthalt außerhalb des Stallinnenraumes möglich ist.  

Die Auslauföffnungen vom Stall in den Kaltscharrraum als auch in Freigelände müssen gleichmäßig verteilt und in entsprechender Anzahl vorhanden sein.  

Eine Außeneinzäunung der Auslauffläche wird empfohlen und sollte so beschaffen sein, dass eine Vermischung der Herden nicht möglich ist.

 

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KAT-geprüfte Biohaltung

Grundlage für die KAT-Anforderungen bilden die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung. Bereits die Küken/Junghennen müssen aus ökologischer Haltung stammen.  

Besatzdichte
Die Besatzdichte für Legehennen in ökologischer Erzeugung beträgt 6 Hennen/m2 Nutzfläche. Mindestens 1/3 der begehbaren Fläche muss als Scharrraum ausgewiesen sein. Die Gruppengröße pro Stalleinheit beträgt 3.000 Hennen.

Auslauf
Der Freilandauslauf und die Stallöffnungen sind so anzulegen, dass eine Nutzung durch die Tiere gefördert und sichergestellt wird; er muss in unmittelbarer Umgebung des Stalles gelegen sein und für die Hennen tagsüber uneingeschränkt zugänglich und direkt erreichbar sein.  

Nester
Verwendung finden können Einzelnester (1 Nest/7 Hennen) oder Familiennester (83 Hennen/m2 Nestfläche); die Gruppennesttiefe beträgt mindestens 40 cm. Die Länge der Sitzstangen beträgt 18 cm pro Tier.  

Für Ställe, die für die Produktion von Bio-Eiern errichtet bzw. umgebaut wurden, ist Tageslicht vorgeschrieben.  

Futter
Es darf ausschließlich ökologisch erzeugtes Futter aus gentechnisch unveränderten Erzeugnissen verwendet werden.

Tiergesundheit
Entsprechend der EU-Öko-VO ist der vorbeugende Einsatz von Antibiotika und Hormonen verboten. Phytotherapeutische und homöopathische Erzeugnisse sind chemisch-synthetischen allopathischen Tierarzneimitteln oder Antibiotika vorzuziehen, sofern sie tatsächlich eine therapeutische Wirkung auf die zu behandelnde Krankheit haben.

Ein systematisches Stutzen von Schnäbeln ist nicht gestattet. 

Bio-Kontrollnummer
DE-ÖKO-034

 

Biokreis-geprüfte Biohaltung

Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Biokreis und die Zertifizierung „regional & fair“ sind strenge Vorgaben der ökologischen Legehennen-Haltung auf Basis der Biokreis-Richtlinien. So müssen zum einen bereits die Küken und Junghennen aus ökologischer Haltung stammen, zum anderen müssen auch Hähne mitgehalten werden.

Besatzdichte
Die Besatzdichte für Legehennen in ökologischer Erzeugung beträgt 6 Hennen/m2 Nutzfläche. Mindestens 1/3 der begehbaren Fläche muss als Scharrraum ausgewiesen sein. Die Gruppengröße pro Stalleinheit beträgt 3.000 Hennen (kleine, überschaubare Stalleinheiten) und unter einem Dach dürfen maximal zwei Herden gehalten werden.

Auslauf
Die Hennen und Hähne müssen in einem Mobilstall gehalten werden. Der Freilandauslauf und die Stallöffnungen sind so anzulegen, dass eine Nutzung durch die Tiere gefördert und sichergestellt wird. Eine Entfernung von 150 m bis zum Stall darf nicht überschritten werden.
Es muss sowohl einen Außenklimabereich (Wintergarten) als auch ein Grünauslauf mit mind. 4 m²/Legehenne gegeben sein.

Nester
Verwendung finden können Einzelnester (1 Nest/5 Hennen) oder Familiennester (80 Hennen/m² Nestfläche); Die Länge der Sitzstangen beträgt 18 cm pro Tier.
Für Ställe, die für die Produktion von Bio-Eiern errichtet bzw. umgebaut wurden, ist Tageslicht vorgeschrieben.  

Futter
100 % Futter aus ökologischer Landwirtschaft.
Wir bauen Mais und Getreide sowie Leguminosen selber an und lassen daraus bei Meyer zu Bakum unser Tierfutter produzieren.

Tiergesundheit
Routinemäßige und prophylaktische Behandlung mit chemisch-synthetischen schulmedizinischen Arzneimitteln sowie Hormonen ist nicht erlaubt.
Die Verwendung von zahlreichen Wirkstoffen bzw. Wirkstoffgruppen ist verboten oder nur eingeschränkt zulässig. Naturheilverfahren und homöopathische Behandlungen sind im Krankheitsfall vorzuziehen. Nach medikamentösen Behandlungen gelten grundsätzlich doppelte gesetzliche Wartezeiten, dabei z.T. nochmals strengere Wartezeiten als nach EU-Öko-Verordnung. 

Bio-Kontrollnummer
DE-ÖKO-034

 

KAT-geprüfte Packstation

Unsere Packstation ist von der KAT geprüft und wird regelmäßig kontrolliert. Deshalb können sie sicher sein, dass die strengen Richtlinien eingehalten werden. Zum Prüfumfang der KAT gehören räumliche und hygienische Zustände, die klare und jederzeit nachprüfbare Trennung der Eier aus verschiedenen Haltungsformen, die eindeutige Kennzeichnung der Eier, die Transparenz von Warenein- und –ausgang, die sichere Sortierung, Etikettierung und Lagerung der Ware, Personalhygiene, Qualitätssicherung, Einhaltung von Vermarktungsnormen sowie Krisen- und Notfallpläne.